Welche internen Warnungen?

Als Aufsichtsrat freut man sich immer, wenn man aus der Presse lernen kann. Das gilt vor allem für Einschätzungen und Meinungen.

Bei Tatsachen wird es komplizierter, weil der Journalist seine Quellen nicht offenlegt und die offizielle Darstellung in Zweifel zieht. Ein Beispiel: Klaus Ott schreibt in der SZ* im Zusammenhang mit den Geldmarktkrediten der BayernLB an die HGAA, diese seien gegen interne Warnungen vergeben worden. Auf Rückfrage stellt der Vorstand klar, dass der damalige Vorstand keine Beschluesse gegen das Risk Office gefasst habe.

http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/affaere-um-bayernlb-milliardenkredite-trotz-interner-warnung-1.1485692


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